Freitag, 27. Dezember 2024
Plattform zum Wissenstransfer für die landwirtschaftliche Biogasproduktion in Bayern

Onlineanwendungen zur Substratproduktion und Düngung

Reifeprognose Silomais

Das Prognosemodell geht davon aus, dass das Wachstum und die Abreife der Maispflanze ganz wesentlich von der Tagestemperatur beeinflusst werden. Auch in Bayern hat diese Methode in den letzten Jahren eine hohe Treffsicherheit bewiesen und kann zur Vorhersage von Reifestadium und Erntetermin genutzt werden.

Reifeprognose Silomais

Berechnung Biogasgärrest

Das Programm berechnet nach Auswahl der Substrate und Angabe der Einsatzmengen den Gärrestanfall je Jahr und dessen durchschnittliche Nährstoffgehalte. Weiterhin kann der notwendige Lagerrraum berechnet werden. Die eingebundene Ergebnisbewertung zeigt auf, ob die Nährstoffe in der Biogasanlage laut den Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) und der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) stimmig sind.

Programm zum Herunterladen und Erläuterungen

DSNonline - Düngeberatungssystem Stickstoff

Nmin-Bodenproben per Internet beantragen und die Düngeempfehlung per Email erhalten

Mit dem Programm DSNonline ist vom Auftrag zur Bodenprobenahme bis zum Erhalt der Laborergebnisse und der Stickstoff-Düngeempfehlung jeder Schritt zeitnah über das Internet möglich.

DSNonline

Nährstoffbilanz und Stoffstrombilanz

Die Basis für eine langfristig gesunde Entwicklung des Betriebs und der Umwelt ist die optimale Nährstoffnutzung im landwirtschaftlichen Betrieb. Der betriebliche Nährstoffkreislauf aus Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr muss dazu möglichst ausgewogen sein. Die sogenannte Nährstoffbilanz und die Stoffstrombilanz beschreiben verschiedene Nährstoffkreisläufe im Betrieb. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) stellt hierfür das kostenlose Programm "Nährstoffbilanz Bayern" zur Verfügung. Hiermit kann die Stoffstrombilanz für das Wirtschaftsjahr 2020/21 und das Kalenderjahr 2021 kalkuliert und berechnet werden.

Nährstoffbilanz Bayern

Berechnung Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft (Grenze 170 kg N/ha)

Nach § 4 der Düngeverordnung darf mit Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nur so viel Stickstoff ausgebracht werden, dass im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes 170 kg/ha und Jahr nicht überschritten werden.

Um die vorgegebenen Obergrenzen einzuhalten, können Sie mit dem bereitgestellten Programm folgende Punkte für ihren Betrieb berechnen:

• ob die Grenze von 170 kg eingehalten wird,
• wie viel Wirtschaftsdünger Sie abgeben müssten oder noch aufnehmen könnten,
• wie weit der Viehbestand abzustocken wäre oder noch aufgestockt werden könnte,
• wie viel Flächen noch zugepachtet werden müssten oder abgegeben werden könnten,
• oder welche Maßnahmenkombinationen notwendig wären.

Berechnung Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft

EDV-Programm zur Berechnung des Lagerraumes für Gülle und Jauche nach Anlagenverordnung

Mindestanforderungen ab 01.01.2009: 6 Monate Lagerkapazität

Nach der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe" (Anlagenverordnung – VAwS) vom 18. Januar 2006, die der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie dient, müssen alle Betriebe für die Lagerung von Jauche und Gülle eine Lagerkapazität von grundsätzlich 6 Monaten schaffen. Dies kann auch durch Zupacht von Lagerraum oder Abgabe von Gülle und Jauche zur umweltgerechten Verwertung erfüllt werden. Zu diesem Zweck müssen schriftliche Pachtverträge oder Abnahmeverträge erstellt werden, die bestimmte Bedingungen erfüllen und anerkannt werden müssen. Auskunft hierüber erhalten Sie beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Mit dem bereitgestellten EDV-Programm können Sie den Lagerraum berechnen, den Sie benötigen um die Mindestanforderungen nach Düngeverordnung zu erfüllen.

EDV-Programm zur Berechnung des Lagerraumes für Gülle und Jauche nach Anlagenverordnung

Basisdaten (Düngeberatung/Düngeverordnung)

Die Basisdaten können in Bayern für folgende Zwecke als Berechnungsgrundlage verwendet werden:

• für die Ermittlung des Düngebedarfs
• für die Umsetzung der Düngeverordung (Berechnung der Nährstoffbilanz nach Feld-Stall Ansatz u.a.)
• zur Berechnung des KULAP-Nährstoff-Saldos
• zur Berechnung der Nährstoffbilanz nach Hoftor-Ansatz

Basisdaten Düngeberatung/Düngeverordnung