Ökolandbau
Verpflichtungserklärung - Gärrestabnahme von Bio-Betrieben aus Biogasanlagen mit konventionellen Gärsubstraten
Stand: Februar 2023
Autorin:
Martina Zengel (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Ernährung und Markt)
Öko-Betriebe, die aus einer Biogasanlage Gärreste beziehen bzw. in eine Anlage Substrate liefern und Gärreste wieder zurücknehmen, müssen der Kontrollstelle eine Verpflichtungserklärung des Betreibers vorlegen, dass keine anderen als im Anhang II der VO (EU) Nr. 2021/1165 aufgeführten Stoffe eingesetzt werden und die Kontrollstelle jederzeit Einblick in das Betriebstagebuch, auch vor Ort, nehmen kann.
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