Anlagentechnik
Messgeräte zur Grünguterfassung (Eichpflicht)
Autoren:
Antje Mundhenke, Thomas Schade (Bayerische Eich- und Beschussverwaltung, Landesamt für Maß und Gewicht)
Stefan Thurner (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Landtechnik und Tierhaltung)
Martin Gehring (Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V.)
Christian Ofenbeck (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Fachzentrum Rinderhaltung)
Da der Handel mit Substraten oder Grobfutter beständig zunimmt, erreicht Grüngut zunehmend einen Marktfruchtcharakter. Dabei bestehen oft Unsicherheiten sowohl beim Käufer als auch beim Verkäufer bezüglich der gesetzlichen Vorgaben zur Abrechnung. Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen zum gesetzlichen Messwesen in Deutschland bestimmt, dass im geschäftlichen und amtlichen Verkehr, also z.B. beim Kauf und Handel mit Substraten für die Landwirtschaft und Biogasproduktion, nur geeichte Messgeräte verwendet werden dürfen. Mit der Fachinformation "Waagen und andere Messgeräte zur Grünguterfassung in der landwirtschaftlichen Biogasproduktion und Tierhaltung" werden praktische Erläuterungen zur Eichpflicht gegeben
Messgeräte zur Grünguterfassung -Eichpflicht (531 KB)
Alle Fachinformationen im Überblick
Weiterführende Fachinformation:
Wiegesysteme und Möglichkeiten der Ertragserfassung für Grüngut